Unfallchirurgie/Orthopädie
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung haben sich diese beiden Fächer im Jahr 2005 zu einem gemeinsamem Fachgebiet „Unfallchirurgie/Orthopädie“ zusammengeschlossen.
Die Unfallchirurgie und Orthopädie befassen sich mit der Diagnostik und Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen der Wirbelsäule und der Extremitäten sowie deren Verletzungen und Verletzungsfolgen.
Unfallchirurgische und orthopädische Erkrankungen stellen - neben der Handchirurgie - einen Grossteil der Tätigkeit in unserer Praxis dar.
Ein Großteil der Fälle in einer chirurgischen Praxis wird von Knochenbrüchen ausgemacht. Der überwiegende Teil dieser Knochenbrüche ist unverschoben und ohne Beteiligung eines Gelenks, so dass keine operative Behandlung erforderlich ist.
Diese Knochenbrüche werden „konservativ“, d.h. durch Ruhigstellung in verschiedener Form behandelt. Die klassische Form der Ruhigstellung stellt der Gipsverband dar.
Dieses Material wird seit über 100 Jahren verwendet und ist auch heute noch die „Urform“ der Behandlung beim Knochenbruch. Gips lässt sich hervorragend an das verletzte Körperteil anpassen. Entscheidende Nachteile des klassischen Gipsverbandes sind sein hohes Gewicht, die Empfindlichkeit gegen Wasser und die Luftundurchlässigkeit, die bereits nach kurzer Tragezeit zu einem sehr unangenehmen Geruch führen kann.
Wir verwenden in unserer Praxis nur noch Verbände aus schnellhärtendem Kunststoff. Diese sind wesentlich leichter als Gips und zu einem gewissen Grad auch luftdurchlässig. Weitere Materialien, die wir ebenfalls verwenden, sind spezielle Kunststoffschienen, gelegentlich ist auch ein fester Verband ausreichend.
Ein wichtiger Aspekt der nicht operativen Knochenbruchbehandlung ist die korrekte Art, Ausdehnung und Dauer der Ruhigstellung. Bei der konservativen Knochenbruchbehandlung müssen lediglich die beiden benachbarten Gelenke ruhiggestellt werden, das heisst, dass es beispielsweise bei ein Mittelhandbruch nicht erforderlich ist, das Handgelenk zu fixieren, so wenig wie man bei einem Mittelfuß- oder Zehenbruch das Sprunggelenk ruhigstellen muß.
Weiterhin muss man genau darauf achten, dass die Gelenke in einer Stellung fixiert werden, die möglichst wenig Ruhigstellungsschäden erzeugen.
Man kann davon ausgehen, dass die Nachbehandlung mindestens noch einmal so lange dauert, wie die Ruhigstellung selbst, dies bedeutet, dass die Fixierung nur so lange wie nötig, aber so kurz wie möglich sein sollte. Ein Gips- oder Kunststoffverband sollte am nächsten Tag nach dem Anlegen noch einmal auf korrekten Sitz kontrolliert werden, bei dem geringsten Verdacht auf eine falsche Ruhigstellung muss der Verband gewechselt werden.
Der Patient im Gips hat immer Recht !
Sollte eine Gipskontrolle an nächsten Tag nicht möglich sein (Entfernung vom Wohnort etc.) muss der Patient über eventuelle Probleme und ihre Lösung genau aufgeklärt werden.
In vielen Fällen kann ein Knochenbruch „funktionell“, d.h. ohne Ruhigstellung oder nur mit einer begrenzten Ruhigstellung behandelt werden, dies ergibt im Allgemeinen bessere Behandlungsergebnisse und eine kürzere Behandlungszeit, was insbesondere bei älteren Patienten deutliche Vorteile mit sich bringt.
Bei Ruhigstellung des Sprunggelenks und somit der Wadenmuskeln ist bei einem Erwachsenen prinzipiell eine sogenannte „Thromboseprophylaxe“ mit speziellen täglichen Injektionen unter die Haut erforderlich, um der Entstehung einer Thrombose oder gar einer Lungenembolie vorzubeugen.
Die operative Knochenbruchbehandlung (Osteosynthese) hat in den letzten 30 Jahren enorme Fortschritte gemacht.
Die modernen Osteosyntheseverfahren ermöglichen im allgemeinen eine sehr frühe oder sogar sofortige Bewegungstherapie nach der Operation, desweiteren sind Platten, Schrauben, Nägel und Drähte soweit verfeinert worden, dass sie kaum noch Reaktionen des Körpergewebes hervorrufen.
In bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei verschobenen Brüchen, bei vielen Brüchen, die in ein Gelenk hineinziehen, bei offenen Brüchen und bei Brüchen mit zusätzlicher Verletzung von Sehnen, Nerven oder Schlagadern ist eine operative Knochenbruchbehandlung zwingend.
In Fällen, in denen der Patient eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Funktion möchte, stellt eine Osteosynthese im Vergleich zur Ruhigstellung das günstigere Vorgehen dar, dies muss im Einzelfall genau besprochen werden.
In unserer Praxis werden folgende Knochenbrüche operativ behandelt:
• Bruch von Speiche oder Elle
• Alle Knochenbrüche an der Hand einschließlich des Kahnbeinbruchs
• Brüche von Mittelfuß und/oder Zehen
Nach operativer Versorgung von Knochenbrüchen sollten die eingebrachten Metallteile (Drähte, Schrauben, Platten) üblicherweise nach 6 bis 12 Monaten, im manchen Fällen sogar früher wieder entfernt werden, nur in Fällen, wo die Metallentfernung einen grossen operativen Aufwand darstellt oder für den Patienten ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, können sie auf Dauer belassen werden.
Ein Grossteil der Metallentfernungen – vor allen an körperfernen Stellen wie Unterarm, Handgelenk, Hand, Kniescheibe, Knöchel oder Fuß – werden heutzutage ambulant durchgeführt, lediglich bei Metallentfernungen, die ein erhöhtes Blutungsrisiko aufweisen, z.B. an der Wirbelsäule, am Oberarm oder Oberschenkel, ist ein stätionärer Krankenhausaufenthalt noch erforderlich, die Kosten der Krankenhausbehandlung werden auch nur dann von den Krankenkassen noch übernommen.
Die Metallentfernung wird normalerweise in der gleichen Form der Anästhesie durchgeführt, in der das Metall auch eingebracht wurde, bei Drähten, die aus der Haut herausragen, kann die Metallentfernung oft auch ohne Anästhesie erfolgen.
Eine Metallentfernung kann – falls erforderlich – auch mit einer Korrektur einer unschönen Operationsnarbe kombiniert werden.
Nach der Metallentfernung sollte der Patient den operierten Körperteil für einige Tage schonen, an Bein oder Fuß ist eventuell eine kurzfristige Entlastung an Krücken sinnvoll.
Eine spezielle Nachbehandlung ist üblicherweise nicht nötig, ausser in Fällen, wo gleichzeitig mit der Metallentfernung eine operative Lösung von Sehnen und/oder Gelenken durchgeführt wird, so wie es in der Handchirurgie oftmals erforderlich ist.
Der Tennisarm ist eine Erkrankung, bei der der Patient im allgemeine keine Ursache oder keinen Auslöser nennen kann.
Die Krankheit wird meistens durch eine einseitige Belastung oder eine Überlastung eines Arms hervorgerufen, sie stellt dann eine schmerzhafte Reizung des Ursprungs der Streckmuskulatur des Unterarms und der Hand an der Knochenhaut des körperfernen Oberarms dar. Der Schmerz wird deswegen als sehr stark empfunden, da die Knochenhaut von sehr vielen empfindlichen Nervenfasern durchzogen wird.
Die Symptome des Tennisarms sind:
• Schmerzen an der Aussenseite des Ellenbogens
• Schmerzen an der Oberseite des Unterarms
• Schmerzzunahme beim festen Zugreifen und bei Belastung des Arms
Bei der Behandlung des Tennisarms werden zunächst alle nicht operativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Falls möglich sollte zunächst natürlich der Auslöser der Erkrankung (einseitige Belastung, Überlastung) beseitigt werden. An medizinischen Massnahmen sind möglich:
• Salben- oder Zinkleimverbände
• Reizstrombehandlung
• Entzündungshemmende Medikamente (z.B. Voltaren oder Ibuprofen)
• Spezielle Massagetechniken
• Spezielle Bandagen
• Mehrfache Injektionen eines örtlichen Betäubungsmittels in die Knochenhaut
• Ruhigstellung im Oberarmgips für 1 bis 2 Wochen
Es ist wichtig, dass der Betroffene im Verlauf der Behandlung Geduld aufbringt, ein sofortiger oder kurzfristiger Erfolg ist leider nicht zu erzielen. Beim Versagen der konservativen Behandlung (bei 30-40%) ist die Operation nach Hohmann erforderlich.
Bei diesem Eingriff wird über einen etwa 8 cm langen Hautschnitt an der Außenseite des Ellenbogens die gereizte Knochenhaut mit den darin befindlichen Schmerznerven durchtrennt und die schmerzhafte Muskulatur vom Knochen abgelöst, um die örtliche Entzündung zu beseitigen. Nach der Operation erfolgt eine einwöchige Ruhigstellung in einer Oberarmgipsschiene.
Der Erfolg des Eingriffs ist in einigen Fällen direkt nach der Operation schon spürbar, in den meisten Fällen dauert es jedoch einige Wochen, bis die Verminderung oder Beseitigung der Schmerzen eintritt. In wenigen Fällen bringt der Eingriff leider nicht den erwünschten Erfolg, bei Weiterbestehen der Überlastung können die Symptome auch wiederkommen.
Beim Wiederauftreten der Erkrankung kann die Operation nach Hohmann prinzipiell wiederholt werden, wobei die Erfolgsaussicht allerdings geringer ist, als bei der ersten Operation. In seltenen Fällen tritt die Epicondylitis auch der Innenseite des Ellenbogens als sogenannter Golfarm auf, die Schmerzen sind dann durch eine Überlastung der Beugemuskulatur bedingt. Die Behandlung des Golfarms hat die gleichen Prinzipien wie die Behandlung des Tennisarms.